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Neuigkeit für XXXLutz: Wahrheit ist nicht rechtswidrig!

„Im Übrigen besteht ein Interesse der Öffentlichkeit daran, über personelle Entwicklungen im Bereich Wirtschaft, insbesondere über den zunehmenden Einsatz von Teilzeitkräften und über den Trend zur Reduzierung von Vollzeitarbeitsstellen anhand konkreter Beispiele informiert zu werden.” So lautet das abschließende Fazit in der Urteilsbegründung des Landgerichts Regensburg, das unserer Redaktion im Rechtsstreit mit dem Möbelkonzern XXXLutz Anfang März in allen Punkten recht gegeben hat. Via Abmahnung wollte uns die Hiendl Passau Möbelhandels GmbH folgenden Satz untersagen:
„Im Verkauf bei XXXL Hiendl Passau wurde die Quote der Vollzeitbeschäftigten auf unter 30 Prozent reduziert.”
Bei dieser Aussage handelt es sich um eine unbestreitbare Tatsache. Zum Zeitpunkt der Veröffentlichung des entsprechenden Artikels waren bei der Lutz-Tochter „PA-Vertriebs GmbH & Co KG”, die im Wesentlichen für den Verkauf in Passau zuständig ist, lediglich 50 von 168 Angestellten in Vollzeit beschäftigt – unter 30 Prozent.

„Das Verbreiten wahrer Tatsachen ist aber grundsätzlich nicht rechtswidrig”

Nachdem der Konzern – trotz intensiven Schriftwechsels – seine Abmahnung nicht zurücknehmen wollte, hat unser Rechtsanwalt Nils Pütz dagegen negative Feststellungsklage erhoben, der das Gericht in vollem Umfang recht gab. „Das Verbreiten wahrer Tatsachen ist aber grundsätzlich nicht rechtswidrig”, wird XXXLutz nun in der Urteilsbegründung erklärt. Das Urteil ist mittlerweile rechtskräftig. Der Streitwert lag zuletzt bei 75.000 Euro. Am Rande bemerkt: Die „Hiendl Passau Möbelhandels GmbH”, die von unserer Redaktion eine Unterlassungserklärung verlangt hatte, verfügt nicht über einen einzigen Beschäftigten. Erst auf mehrfache Nachfrage durch unseren Rechtsanwalt Nils Pütz räumte Lutz-Anwalt Professor Johannes Kreile diesen Umstand ein. Der Konzern hatte sich offenbar in dem von ihm geschaffenen Firmendickicht verirrt.

Auch in Passau: Medienzwerg zwingt Möbelriesen in die Knie

Bei einem wenig später folgenden Gerichtstermin in Passau, wo der Konzern dem Magazin Bürgerblick gleich vier vermeintlich unwahre Tatsachenbehauptungen untersagen lassen wollte, war XXXLutz insofern gründlicher und klagte gleich namens von sechs (!) Gesellschaften aus dem undurchsichtigen Firmengeflecht gegen Bürgerblick-Herausgeber Hubert Denk (Der entsprechende Artikel ist nahezu wortgleich bei regensburg-digital.de zu lesen). Die Kosten aus dem daraus resultierenden Streitwert in Höhe von 360.000 Euro muss XXXLutz nun auch in vollem Umfang tragen. Der Vorsitzende Richter Haymo Hartmann gab zu verstehen, dass er sämtliche Klagen des Konzerns abweisen werde. Bei der Berichterstattung habe ein Informationsinteresse bestanden, sämtliche angegriffenen Aussagen seien von der Meinungsäußerungsfreiheit gedeckt oder inhaltlich zutreffend (Mehr dazu bei bürgerblick.de). Auf Vorschlag des Gerichts erklärte sich Hubert Denk dennoch bereit, mit einem Verantwortlichen der Lutz-Gruppe ein kritisches Interview in einer seiner nächsten Ausgaben zu führen. XXXLutz nahm im Gegenzug alle Klagen zurück und übernahm sämtliche Kosten. Damit war der Rechtsstreit erledigt. In seinem Schlusswort ging Richter Hartmann auf das in den USA verbreitete Phänomen „Slapp suit” ein, den Versuch, kritische Stimmen durch teure Klagen einzuschüchtern und schließlich mundtot zu machen und verwies auf das hohe Gut der Pressefreiheit. Auch ein Konzern wie XXXLutz habe keinen Anspruch auf Hofberichterstattung.

Chefsache? Rückendeckung vom BJV, Absage von ver.di

Während Bürgerblick-Herausgeber Hubert Denk für die gerichtliche Auseinandersetzung mit XXXLutz vom Bayerischen Journalistenverband volle Rückendeckung – sprich: Rechtsschutz – erhalten hatte, lehnte die Gewerkschaft ver.di eine Rechtsschutz-Zusage für regensburg-digital-Herausgeber Stefan Aigner mit Verweis auf „die Richtlinien” ab. Der ver.di-Vorsitzender Frank Bsirske hatte wenige Monate zuvor die Arbeitsbedingungen bei XXXLutz medienwirksam zur „Chefsache” erklärt. Abgesehen davon, dass er sich seitdem eher bedeckt hält, dürfen Journalisten, die über diese Arbeitsbedingungen berichten und deshalb mit Einschüchterungsversuchen des Konzerns konfrontiert sind, augenscheinlich nicht mit Unterstützung rechnen.

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Kommentare (16)

  • Veronika

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    Danke liebes LG Regensburg!

    Um so bedauerlicher die Haltung von ver.di, wobei einen dies ja wirklich nicht verwundern muss. Scheinbar ist nur dann Gewerkschaftsarbeit möglich, wenn diese “von oben” kommt, also in stillen Kämmerlein die Fronten abgeklärt, niemand sein Gesicht verlieren muss.

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  • Margit Rötzer

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    Vielen Dank für euere Auseinandersetzung mit dem “Möbelgiganten”.
    Ebenso vielen Dank für eueren Courage, ob den geforderten Unterlassungserklärungen nicht in die Knie zu gehen.
    Die unsäglichen Arbeitsbedingungne in diesen Großbetrieben sind hinlänglich bekannt. Die Gewerkschaft HBV und auch jetzt VER.DI versuchten mit (ebenfalls) mutigen Kolleginnen und Kollegen die Arbeitssituation anzuprangern, Betriebsräte zu gründen – um somit die Arbeitsbedingungen erträglicher zu machen.
    Wie solche “Konzerne” reagieren wissen wir alle ja auch!

    Die kleinen und größeren Dramen in diesen Betrieben und auch der gewerkschaftliche Kampf gehen meist an der sogn. Öffentlichkeit vorbei. Liegt wohl auch daran, dass die großen regionalen Zeitungen eher scharf auf Anzeigen der Konzerne sind, als auf gute politische Berichterstattung.

    Alles nichts Neues! In dieser Situation bin ich und sind wir alle aufgewachsen. Die einen ignorieren es, die anderen versuchen etwas zu ändern. Ich z.B. bin seit meinem 16. Lebensjahr in der Gewerkschaft organisiert und , versuche es zumindest, Arbeitsdedingungen zu ändern – und dafür auch Öffentlichkeit zu schaffen.

    Da gibt es in Regensburg und Passau kleine Redaktionen die mit politischen und mutigen Journalisten gesegnet sind. Sollten man meinen, dass die Gewerkschaften dieses seltene Ereigniss nutzen!

    Tun sie aber nicht! Als VER.Di – Mitglied und auch im Bezirksvorstand VER.DI Oberpfalz bin ich mehr als sauer (vorsichtig ausgedrückt) darauf, wie meine Gewerkschaft handelt.
    Ich pfeiffe auf “Richtlinien”, die der Redaktion von regensburg.digital die rechtliche und auch finanzielle “Rückendeckung” verunmöglicht. Offenbar sind die “Richtlinien” falsch, dann sollten sie schleunigst geändert werden. Das sollte und muss in Organisationen wie den Gewerkschaften möglich sein.

    Wie man sieht geht es ja in anderen Ländern schon. Frankreich, Italien und aktuell in Griechenland.
    Die griechische Gewerkschaft PAME steht an der Spitze des Kampfes der Kollginnen und Kollegen.

    Liebe Kollegen von den Redaktionen, wie ihr seht, gibt es viel zu tun. Auch in den Gewerkschaften.
    Wenn nicht wir, wer dann?

    mit solidarischen Grüßen

    Margit Rötzer

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  • Tommy

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    @Margit Rötzer
    100% Zustimmung. Sehe ich, auch ver.di Mitglied, genauso.

    @regensburg-digital
    That`s journalism! Hochachtung!

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  • Roland Hornung

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    ZUSTIMMUNG auch von mir als Ex-Gewerkschaftsmitglied !

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  • zugroaster

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    Lieber Herr Aigner,

    herzlichen Glückwunsch!

    Bleibt aber dennoch die Frage, warum – ob eines gültigen Arbeitnehmerschutzgesetzes in Deutschland – es zugelassen wird, dass XXXLutz gegen das eben solche verstoßen darf. Wie kann es sein, dass z.B. €400 Jobber für Überstunden Warengutscheine erhalten?

    Für eines der wohlhabendsten Länder der Erde ist das grotesk! Und wie stark die Gewerkschaft & Betriebsräte sind, hat man ja in Regensburg gesehen. Dort wurde der Betriebsrat doch zielstrebig ‘linientreu gemacht’!

    Auch wenn wir in einer sich stark verändernden Welt leben: es gibt Grenzen und die MÜSSEN eingehalten werden!

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  • xxx

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    Zitat: “Am Rande bemerkt: Die „Hiendl Passau Möbelhandels GmbH”, die von unserer Redaktion eine Unterlassungserklärung verlangt hatte, verfügt nicht über einen einzigen Beschäftigten. Erst auf mehrfache Nachfrage durch unseren Rechtsanwalt Nils Pütz räumte Lutz-Anwalt Professor Johannes Kreile diesen Umstand ein. Der Konzern hatte sich offenbar in dem von ihm geschaffenen Firmendickicht verirrt.”

    HAHA, da sind sie jetzt selber verwirrt …

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  • Noch keine Entscheidung im Rechtsstreit um “Schweigegeld” | rheinneckarblog

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    […] Stefan Aigner steht zum dritten Mal vor Gericht. Das Möbelhaus XXXLutz wollte ihm verbieten zu behaupten, dass die Quote der Festangestellten bei der Lutz-Tochter „PA-Vertriebs GmbH & Co KG” in Passau unter 30 Prozent liege. Aigner hat den Prozess gewonnen – er konnte die Behauptung mit Dokumenten belegen. Der Richter stellte fest: “Das Verbreiten wahrer Tatsachen ist aber grundsätzlich nicht rechtswidrig.” […]

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  • Über Abmahnungen, Pyrrhussiege und Konjunktive | unlesbar.de

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    […] rechtswidrig”, stellte dabei beispielsweise ein Gericht zu einem Vorgang um einem Artikel auf regensburg-digital.de fest. Doch, wenn ein Unternehmen dagegen vorgeht, liegt die Beweislast für die Behauptung bei dem […]

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  • Rassisten muss man Rassisten nennen | Webevangelisten

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    […] Kurz drauf trat der Möbelkonzern XXXLutz auf den Plan. Aigner hatte kritisch über dessen Personalpolitik berichtet und geschrieben, dass in einer Passauer Filiale weniger als 30 Prozent Vollzeitbeschäftigte im Verkauf arbeiteten. Tatsächlich waren es 50 von 168 und erst ein Richter musste dem Möbelhaus vorrechnen, dass das 29,8 Prozent sind. Im Urteil stand: „Das Verbreiten wahrer Tatsachen ist aber grundsätzlich nicht rechtswidrig.” (zur ganzen Geschichte bei regensburg-digital.de) […]

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